Man hört es immer wieder. Und auch ich werde nicht müde, auf das Risiko hinzuweisen. Die Einbindung von Social Media Plugins, wie z.B. dem Gefällt-mir Button von Facebook, verstößt gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Genau gesagt liegt ein Verstoß gegen § 13 Absatz 1 TMG (Telemediengesetz) vor. Immer wieder ordnen Gerichte diese Vorschrift als Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ein. Das bedeutet im Ergebnis, dass Unternehmen, die auf ihrer Webseite diese Plugins einbauen, eine Abmahnung fürchten müssen.

Wo liegt der Datenschutzverstoß?

Wieso liegt überhaupt ein Datenschutzverstoß vor? Der Facebook Like-Button zum Beispiel sendet Informationen von jedem Besucher der Webseite, auf der das Plugin eingebaut ist, an den Betreiber, also Facebook etc. Die Daten werden automatisch übermittelt, unabhängig davon, ob man den Button anklickt oder nicht. Unter anderem wir die IP Adresse weitergeleitet. Ohne näher auf die einzelnen Daten einzugehen, steht zumindest fest, dass es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt. Diese werden nun also von der Webseite an eine dritte Stelle geschickt, ohne dass der Betroffene, also der Nutzer gefragt oder informiert wird. Viele Betreiber von Webseiten fügen daher im Impressum oder in der Datenschutzerklärung einen zusätzlich Passus ein, der diese Plugins erläutert. Ob dieser Passus etwas an dem Datenschutzverstoß ändert, ist zu bezweifeln.

Es gibt aber ohnehin eine viel bessere Lösung, mit der das Datenschutzproblem der Social Media Plugins beseitigt werden kann. Die so genannte Zwei-Klick Lösung von Heise bietet seit rund 3 Jahren eine kostenfreie Möglichkeit, den Datenschutzverstoß zu vermeiden und das Vertrauen der Nutzer zu stärken. Einziger Nachteil war bisher, dass diese Software nicht mehr so schön aussah wie die eigentlichen Button und nicht so gut zu erkennen war.

Weiterentwicklung der Zwei-Klick Lösung zu Shariff

Aber auch dieses Problem haben die Webentwickler von Heise nun behoben und eine neue Version herausgebracht, die auch optisch passt. Die neue Software heißt Shariff. Ende November letzten Jahres stellte die c´t das neue Tool vor und erklärte Funktionsweise und Einbindung.

Shariff ist kostenlos und zur privaten wie kommerziellen Nutzung freigegeben. Mit diesem Tool machen Sie Aufsichtbehörden und Nutzer glücklich und verringern Ihr Risiko, abgemahnt zu werden.

Hier geht´s zum Beitrag in der c´t mit Funktionsweise und Anleitung: Shariff verbessert Zwei-Klick Lösung