Dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen geltendes Recht verstoßen, ist kein Geheimnis. Nun hat dies aber der Verbraucherzentrale Bundesverband auch vor Gericht durchgesetzt, zumindest in erster Instanz.

Freundfinder wettbewerbswidrig

Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und entschied, dass unter anderem der so genannte Freundefinder von Facebook gegen Verbraucherrechte verstößt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des LG Berlin vom 6. März 2012 hervor (PM 11/2012). Der Nutzer wird nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend über den Import seiner E-Mail Adressen hingewiesen. Der Freundefinder wird so angezeigt, dass der Nutzer geradezu verleitet wird, auf den Import zu klicken.

Umfangreiche Rechteübertragung an Facebook unzulässig

Nach dem Urteil des Gerichts muss Facebook seine Praxis in Bezug auf die Versendung von Freundschaftsanfragen entsprechend ändern. Zusätzlich wurde die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt. Nach der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gehörten zu den unwirksamen Klauseln auch die Regelung, dass der Nutzer Facebook ein unbeschränktes, weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an allen Inhalten einräumt. Dieser Buy-Out führte in der Praxis unter anderem dazu, dass Nutzer keine Fotos aus Bildarchiven wie Fotolia für ihr Profil bei Facebook verwenden durften. Denn diese Archive überlassen dem Käufer regelmäßig nur ein Recht, dass nicht weiter übertragen werden kann. Dies behinderte besonders Unternehmen bei Werbekampagnen und provozierte zahlreiche Abmahnungen der Rechteinhaber.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und der genaue Text ist ebenfalls noch nicht veröffentlicht. Facebook wird vermutlich gegen das Urteil vorgehen, soweit dies möglich sein wird. Denn nur auf diese Weise kann Facebook die Rechtskraft und damit auch die Pflicht zur Umsetzung des Urteils zumindest hinauszögern.